2021_FSAAKV_Informationsschreiben
Höhe 2026: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Gebührensatz für die Inanspruchnahme im Gebührenbereich 2 365,18€
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Höhe 2026: Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Gebührensatz für die Inanspruchnahme im Gebührenbereich 2 365,18€