Infos für Passagiere und ÖPNV

Flüssigkeiten sind im Handgepäck nur in geringen Mengen erlaubt. Auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU, Norwegen, Island und der Schweiz starten, gelten seit November 2006 folgende Handgepäck-Regeln: Flüssigkeiten wie Getränke, Gels, Cremes und Pasten dürfen im Handgepäck nur in geringen Mengen (max. 10×100 ml) mitgeführt werden.

Die Regelungen gelten für alle Flüge zu allen Zielen, einschließlich USA. Im Handgepäck sind Sicherheitsstreichhölzer (eine kleine Schachtel oder ein Briefchen) oder 1 Feuerzeug, welches verflüssigtes Gas und keinen anderen nicht angesaugten flüssigen Brennstoff enthält, für den persönlichen gebrauch erlaubt, wenn es am eigenen Körper mitgeführt wird.

Feuerzeugbenzin und Feuerzeug-Nachfüllpatronen sind generell weder am eigenen Körper, noch als aufgegebenes Gepäck oder im Handgepäck erlaubt. Anmerkung: “Überallzünder” – Anzünder mit “Blauen Flammen” – Zigarrenanzünder sind verboten.

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